Was vor Jahren noch ein Nebengebiet war, wird mittlerweile immer wichtiger: IT Recht. Das liegt daran, dass immer mehr Waren und Dienstleistungen über das Internet angeboten und vertrieben werden und bereits mit dem Hineinstellen einer Webseite in das Internet zahlreiche Pflichten verbunden sind, die kaum noch ein Laie überschaut. Wohl dem, der dort einen guten rechtlichen Rat erhält.
Mittlerweile ist es immer schwerer, seine Angebote auch rechtskonform auszugestalten. Dies gilt für Angebote ebenso wie für Gewinnspiele oder Social Media Aktivitäten. Daher ist guter Rat in Sachen IT Recht sehr gefragt.
Wer Daten erhebt oder speichert, sollte sich mit dem Recht im Bereich IT beschäftigen
Was umfasst das IT Recht?
Wer sich in diesem Rechtsgebiet auskennt, berät unter anderem zu diesen Themen:
- AGB-Gestaltung
- Datenschutzerklärungen
- Nutzungsbedingungen für Cloud-Anbieter oder Smartphone-Apps
- Vertragsgestaltung
- Gestaltung von IT-Werkverträgen
- Rechtskonforme Gestaltung von E-Commerce-Angeboten
- Rechtskonforme Gestaltung von Vertriebsaktivitäten wie Gewinnspiele oder Werbung im Internet
- Datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung
- Schweiz-amerikanische Privacy-Shield-Prinzipien
- Outsourcing
- Persönlichkeitsschutz, z.B. bei übler Nachrede im Internet
- SSL-Zertifikate (EV SSL) – Begleitung
- IT Verträge
- Cybercrime (Straftaten im Bereich der Computerkriminalität)
Zahlreiche Datenschutzbestimmungen wollen eingehalten und umgesetzt werden.
Welche Gesetze sind in der Schweiz im IT Bereich wichtig?
Wer in der Schweiz online agiert, sollte auf jeden Fall folgende Gesetze im Auge behalten:
- Obligationenrecht (OR)
- Bundesgesetz über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten (KIG)
- Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG)
Im Gegensatz zum Recht in der Deutschland und der EU gibt es für Verbraucher in der Schweiz kein grundsätzliches Recht zum Widerruf einer Online-Bestellung, aber Pflichten zur Impressumsangabe und zur Angabe der technischen Schritte beim Bestellvorgang sind z.B. obligatorisch
Datenschutz immer wichtiger
Über das Internet werden immer mehr Daten gesammelt und stehen teilweise in Clouds zur Verfügung. Bei Personendaten sollte man unbedingt die Vorgaben aus DSG und DSGVO beachten und natürlich die Immaterialgüterrechtsgesetze. Urheberrechtsverletzungen können sonst z.B. sehr schnell sehr teuer werden. Eine Vielzahl von Spezialgesetzen regelt die Prinzipien des Informationsrechts in der Schweiz. Mit zunehmender Datenverarbeitung im Internet und steigender Sensibilität der Bevölkerung wächst auch die Gefahr, dass man Fehler macht, die teuer werden können. Nicht nur aus Schadenersatzforderungen, sondern auch aus Imagegründen. Das IT Recht und entsprechende Vorsichtsmassnahmen sollte man also nie aus dem Blick verlieren, wenn man einen Super-GAU vermeiden möchte.
Überprüfung von Outsourcing Verträgen
Auch im Bereich Outsourcing ist eine Vielzahl von Fragen zu lösen und zu beantworten. Heutzutage kann man nicht einfach Geschäftsprozesse auslagern, um Geld zu sparen, oder Geschäfte beliebig skalieren zu können. Zum Beispiel muss die Frage der Datenweitergabe an Dritte geklärt werden. Darf ich z.B. Kundendaten an einen fremden Dienstleister weitergeben, damit er für mich Arbeiten erledigt oder muss ich meinen Kunden vorher um Erlaubnis bitten? Was ist, wenn ich den IT Bereich komplett oder teilweise outsource? Welche rechtlichen Fragestellungen verbergen sich dahinter? Was man früher einfach im Bereich Outsourcing gemacht hat, um Geschäftsprozesse zu optimieren oder die Innovationskraft zu verbessern ist zwar auch heute noch oft opportun, wenn es darum geht, agile auf Veränderungen am Markt zu reagieren, aber muss immer unter der Lupe des IT Rechts betrachtet werden, um keinen teuren Fehler zu machen. Bereits die Weitergabe einer Kunden-Email-Adresse an einen Paketdienstleister kann ein teurer Fehler sein.